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Juliane Schweizer http://www.rezepte-sammlung.info | 01.02.2013, 16:24 Uhr |
Hallo, super gemachte Homepage, mit vielen Informationen und Tipps. Weiter so. | |
Günni http://www.fassadenverkleidung.com | 15.01.2013, 11:50 Uhr |
Hallo,eine sehr schöne Webseite mit super Webcam. | |
Klaus Fuisting | 05.11.2012, 12:02 Uhr |
Hallo, nach der Änderung zur Führerscheinpflicht Binnen: benötigt man auf den Berliner Gewässern jetzt keinen Führerschein bei einem Boot unter 15 PS? fragt ein Rheinländer |
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Kommentar der Redaktion: Sehr geehrter Herr Fuisting, die Neuregelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt können sie unter nachfolgendem Link nachlesen: http://www.elwis.de/Aktuelles/index.html Dies gilt auch für die Berliner Wasserstraßen mit einer Ausnahme! Auf den im § 21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge unter Nr. 1 genannten Wasserstraßen, hier besteht eine Führerscheinpflicht. § 21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge 1. Auf der Spree-Oder-Wasserstraße vom Kanzleramtssteg (km 14,10) bis zur Oberbaumbrücke (km 20,70) - einschließlich Spreekanal - ist a. der Verkehr von Kleinfahrzeugen, aa. die ohne Maschinenantrieb fahren oder mit einer Antriebsmaschine, deren größte Nutzleistung weniger als 3,69 kW beträgt, ausgestattet sind, bb. die Sportfahrzeuge sind und nach der Sportbootführerscheinverordnung- Binnen vom 22. März 1989 (BGBl. I Seite 536), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Oktober 2012 (BGBl. I Seite 2102) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung ohne Fahrerlaubnis geführt werden dürfen, b. das Schleppen oder gekuppelte Mitführen von Kleinfahrzeugen, die Sportfahrzeuge sind, durch andere Kleinfahrzeuge, die Sportfahrzeuge sind, verboten. Satz 1 Buchstabe b gilt auch auf dem Landwehrkanal. Die zuständige Behörde kann abweichend von Satz 1 Buchstabe b, auch in Verbindung mit Satz 2, Ausnahmen zulassen. Anlage: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/Zweiter_Teil/Kapitel_21/21.24/index.html Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. |
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Heinz-Günter Dieterle | 15.09.2012, 20:14 Uhr |
Sehr geehrte Damen und Herren, in den Jahren 1967 und 1968 wurde die Serie des ZDF Alles dreht sich um Michael gedreht. in Berlin gedreht. Wissen Sie in welcher Schleuse das war? Mit freundlichen Grüßen |
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Kommentar der Redaktion: Sehr geehrter Herr Dieterle, "Die 8-teilige Jugendserie erzählt die Erlebnisse des 15-jährigen Michael Meiner, dessen Eltern aus beruflichen Gründen für längere Zeit nach Finnland verreisen müssen. Michael wohnt als Logis-Gast bei der Familie von Schleusenmeister Wuttig. Michael erlebt an der Spandauer Schleuse, am Ufer des Sees und bei der alten Zitadelle viele spannende Abenteuer." (Auszug aus http://www.video.de) Quelle: Polar Film Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. |
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Roland hellwing | 03.07.2012, 19:30 Uhr |
Sehr geehrte Damen und Herren, Als Mitglied der Wasserfreunde Spandau 04 und Motorsportbootfahrer habe ich eine Anfrage, ob auf diesen Fahrzeugen ein Öltagebuch zu führen ist.Bei der Berufsschifffahrt ist es Vorschrift. Ein Vereinskamerad wurde während seines letzten Urlaubstörn von der Wasserschutzpolizei danach befragt. |
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Kommentar der Redaktion: Sehr geehrter Herr Hellwing, auf Bundeswasserstraßen ist für Sportboote das Führen eines Ölkontrollbuches nicht vorgeschrieben. Die Landesschifffahrtsverordnung des Landes Brandenburg schreibt jedoch ein Ölkontrollbuch für die Landeswasserstraßen vor. (s. dazu § 65 der Landesschifffahrtsverordnung des Landes Brandenburg. Jedoch soll diese Regelung mit der Novellierung der Landesschifffahrtsverordnung aufgehoben werden. Sollte Sie dazu noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Landesschifffahrtsbehörde beim Land Brandenburg. Ansprechpartner/innen zu Fragen der Binnenschifffahrt Spreewald sowie in Hafenangelegenheiten: Landesamt für Bauen und Verkehr Abteilung 2, Dezernat 24 Lindenallee 15366 Hoppegarten Telefon: 03342 4266-2410 Telefax: 03342 4266-7601 bei Fragen zur personellen und technischen Schiffssicherheit: Landesamt für Bauen und Verkehr Abteilung 2, Dezernat 24 Lindenallee 15366 Hoppegarten Telefon: 033424266-2409 Telefax: 03342 4266-7601 |
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